Arbeitsrecht
Wir beraten und betreuen Personen und Unternehmen branchenunabhängig auf allen Gebieten des Arbeits- und sonstigen Dienstrechts. Vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung reichen die denkbaren Problemfelder, die von uns bearbeitet werden. Traditionell spielen Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung oder einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine besondere Rolle.
Wir beraten Sie vor einer Kündigung, handeln interessengerechte Aufhebungsverträge aus oder vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren vor Gericht. Hierbei beachten wir nicht nur die arbeitsrechtlichen Regelungen, sondern legen besonderes Augenmerk auf das steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Umfeld. Idealerweise suchen Sie uns aber schon bei der Vertragsanbahnung oder -gestaltung auf, um spätere Konflikte, die sich aus unfairen oder unklaren Arbeitsverträgen ergeben können, zu minimieren.
Unsere Kentnisse vertiefen wir durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.
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